Voraussetzung:
- Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
- Absolvierung für die Zulassung zum Modul Abschluss Truppmann erforderlichen Grundausbildung laut Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung
- 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend)
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